Tagesmutter/Tagesvater als Beruf
Das Informationsportal für die Kindertagespflege in Berlin

Infoveranstaltung

Tagesmutter/Tagesvater als Beruf
Di, 09.04.2024 um 10:00 Uhr, Veranstaltung Präsenz
Welche rechtlichen und finanziellen Rahmenbedinugen gibt es?
Wie sieht der Alltag aus?
Wie ist die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt?

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater (Kindertagespflegeperson) betreut unabhängig von der Form der Kindertagespflege maximal fünf Kinder in einem familienähnlichen Umfeld. In der Regel werden die Kinder im Haushalt der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters, seltener in extra angemieteten Räumen betreut. Auch eine Betreuung im Haushalt der Eltern ist möglich.

 

Ein offizielles Angebot der Kinderbetreuung

Kindertagesstätten und Kindertagespflegen haben den gleichen gesetzlichen Auftrag. Sie sollen:

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
  • die Familie bei der Erziehung und Bildung des Kindes unterstützen und ergänzen,
  • den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Eltern können den Kita-Gutschein in einer Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte einlösen. Liegt kein Kita-Gutschein vor, können Kindertagespflegeperson und Eltern auch direkt einen Vertrag miteinander schließen.

 

Ein spannender und vielfältiger Beruf…

Die Kindertagespflege ist eine selbständige Tätigkeit. Sie ermöglicht eine individuelle Betreuung von Kindern in kleinen Gruppen. Als Kindertagespflegeperson arbeiten Sie eng mit Ihrem zuständigen Jugendamt und den Eltern der Kinder zusammen, um jedes Kind mit seinen Bedürfnissen abzuholen und angemessen fördern zu können. Die Konzeption für Ihre Kindertagespflegestelle verfassen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit, um die Grundsätze Ihrer pädagogischen Arbeit mit Kindern darzustellen. Auch Quereinsteiger*innen können sich zur Kindertagespflegeperson qualifizieren lassen.

 

…mit attraktivem Verdienst!

Kindertagespflegepersonen können Kinder im Auftrag des Jugendamtes betreuen und erhalten ihre Zahlungen monatlich im Voraus. Diese orientieren sich an der Anzahl der betreuten Kinder, dem zeitlichen Umfang der Betreuung und ggf. an weiteren Besonderheiten (Kinder mit besonderem Förderbedarf oder ungewöhnlichen Betreuungszeiten). Eine Übersicht der möglichen › finanziellen Leistungen finden Sie hier.

› mehr Info

 

Wie lange dauert die Qualifizierung?

Wenn Sie noch keine pädagogische Qualifikation haben, besuchen Sie zunächst eine Grundqualifizierung, welche tätigkeitsvorbereitend 160 Unterrichtseinheiten umfasst und vormittags im Zeitraum von ca. 3-4 Monaten stattfindet. Im Anschluss können Sie anfangen, als Tagesmutter oder –vater zu arbeiten und bis zu drei Kinder betreuen. Um längerfristig bis zu fünf Kinder betreuen zu können, müssen Sie eine weitere (tätigkeitsbegleitende) Grundqualifizierung im Umfang von 140 Unterrichtseinheiten besuchen, welche etwa 4-6 Monate dauert.

Pädagogische Fachkräfte, die in die Kindertagespflege wechseln möchten, müssen in der Regel ein Vorbereitungsseminar im Umfang von 30 Unterrichtseinheiten belegen.

 

Wo kann ich mich anmelden?

Nach dem Besuch der › Informationsveranstaltung nehmen Sie Kontakt zu Ihrem zuständigen Jugendamt auf. Nachdem sich die Fachberatung für die Kindertagespflege davon überzeugt hat, dass Sie für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege geeignet sind, erfolgt die Anmeldung zu der für Sie passenden Qualifizierung durch das Jugendamt.