Die Kindertagespflege ist ein Angebot vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut Kinder während die Eltern berufstätig, in Ausbildung oder auf Arbeitssuche sind. In der Regel werden maximal fünf Kinder im Haushalt der Tagesmutter/ des Tagesvaters, seltener in extra angemieteten Räumen betreut. Auch eine Betreuung im Haushalt der Eltern ist möglich.
Wie in der Kindertagesstätte soll die Kindertagespflege:
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. (§ 22 SGB VIII).
Kindertagespflege kann über den öffentlichen Jugendhilfeträger / das Jugendamt vermittelt und öffentlich gefördert werden. Die Eltern bezahlen dann nur einen Kostenbeitrag, der sich nach ihrem Einkommen berechnet. Sie kann auch privat vereinbart werden. Die Eltern müssen dann den gesamten Betreuungsbetrag selbst zahlen.
Kinder mit Behinderungen brauchen besondere Betreuung und Förderung. Auch schwere (chronische) Krankheiten können die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen.
Manche Tagesmütter/-väter haben sich auf die Betreuung von Kindern mit Behinderungen allgemein oder auf besondere Behinderungen spezialisiert. Sie erhalten für die Betreuung einen Zuschlag zum Entgelt für die Förderleistung und zur Sachkostenpauschale.
Wenn Eltern aufgrund ihrer sozialen Situation, aufgrund einer persönlichen Krise oder wegen einer Behinderung ihres Kindes Unterstützung bei der Betreuung brauchen, können sie Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt beantragen. Diese Hilfe kann unter anderem auch in Kindertagespflege geleistet werden. Die rechtlichen Grundlagen stellen die §§ 27, 32 und 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe) dar.
Die rechtlichen Bedingungen der Kindertagespflege sind in Deutschland regional unterschiedlich. Die Ausführung der Kindertagespflege ist in Landesgesetzen und Durchführungsvorschriften geregelt. Überregionale Informationen erhalten Sie beim Bundesverband für Kindertagespflege e.V.: www.bvktp.de. Weitere Informationen sind im Online-Handbuch Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.handbuch-kindertagespflege.de zu finden.

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